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Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin

Die Verpflichtung zur sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung ist durch den Gesetzgeber über das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) festgelegt und wird durch die zuständigen Berufsgenossenschaften in der VBG 122 "Sicherheitsingenieure" bzw. VBG 123 "Betriebsärzte" definiert.

In Zusammenhang mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz wird seitens der Industrie immer wieder der Ruf nach einer Kostenreduzierung erhoben. Wir bieten Ihnen ein Betreuungskonzept, das auf Ihre wirtschaftlichen und betrieblichen Belange abgestimmt und kostenmäßig kalkulierbar ist.

Selbstverständlich sind auch Einzelleistungen zur Lösung spezieller Probleme in Zusammenarbeit mit der betrieblichen Arbeitsschutzfachkraft oder eine Teilbetreuung möglich.